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Erbschafts- und Nachfolgeplanung.

 

Für Sie (k)ein Thema?

Wünschen Sie sich das nicht auch? Finanzielle Unabhängigkeit im Alter und das gute Gefühl, für Ihren Ehegatten, Ihre Kinder und andere, die Ihnen wichtig sind, gut vorgesorgt zu haben? Zum Beispiel durch eine geeignete Vermögensstrukturierung oder entsprechende testamentarische Regelungen, die auch geplante oder bereits vollzogene Schenkungen berücksichtigen.

Leider versäumen es viele, dafür frühzeitig eine solide Grundlage zu schaffen. Mangelhafte oder nicht vorhandene Testamente, unzureichende Versorgung der Angehörigen, Streit in der Familie und nicht zuletzt hohe Steuerzahlungen sind häufig die Folge.

In Unternehmerfamilien wird die Situation durch fehlende Nachfolgeplanungen und mangelhafte Liquiditätsvorsorge zusätzlich verschärft – fast immer mit negativen Auswirkungen auf den eigenen Betrieb.

Nehmen Sie Ihre eigene und die finanzielle Zukunft Ihrer Angehörigen frühzeitig in die Hand und nutzen Sie den Vorteil von „Estate Planning“. Wir unterstützen Sie neutral und unabhängig bei der Gestaltung einer fundierten Erbschafts- und Vermögens-nachfolgeplanung, die ganz auf Ihre Bedürfnisse und Ihre persönliche und berufliche Lebenssituation zugeschnitten ist.

So haben die Deutschen ihren Erbfall geregelt:

In 53 % aller Erbschaften kommt es zu Streit zwischen den Erben. Bei den Vermögenden liegt der Anteil bei ca. 70 %. Eine Schenkung zu Lebzeiten ist leider immer noch die Ausnahme: nur 31 % der Bevölkerung ziehen eine vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung in Erwägung.

Was ist Estate Planning?

Traditionell werden Erbregelungen unter rein rechtlichen oder rein steuerlichen Aspekten vorgenommen. Die persönlichen Ziele und Wünsche und die Vermögenssituation werden unzureichend berücksichtigt. Nur ein verschwindend kleiner Teil der Bevölkerung ist sich bewusst, welche wirtschaftlichen Folgen ein Erbfall nach sich zieht.

Estate Planning spannt die Brücke zwischen der rein rechtlichen oder steuerlichen Beratung und der wirtschaftlichen Sichtweise und berücksichtigt:

  • die persönlichen Ziele und Wünsche
  • die familiäre Situation
  • die Vermögensstruktur und Liquiditätserfordernisse
  • die erbrechtlichen und steuerlichen Einflussfaktoren

Die Beratung umfasst folgende Leistungen:

  • Individuelle, neutrale und ganzheitliche Beratung in den Bereichen Vermögen, Recht und Steuern
  • Transparente Darstellung der Ist-Situation (Vermögen, Liquidität, erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Situation)
  • Erstellung einer maßgeschneiderten, nachvollziehbaren Vermögens- Liquiditäts- und Nachfolgestrategie
  • Reduzierung von Liquiditätsbelastungen, z. B. Steuern
  • Verhinderung von Fehlinvestitionen
  • Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen
  • Kontinuierliche weitere Betreuung des Mandanten, Aktualisierung und ggf. Anpassung der Maßnahmen
  • Zugriff auf ein umfassendes Expertennetzwerk: nur noch ein Ansprechpartner für den gesamten Abwicklungsprozess

Zur Klärung Ihrer Erbschafts- und Nachfolgefragen werden Sie nur auf einen Partner setzen, der Ihr Vertrauen verdient. In einem Erstgespräch werden deswegen der Leistungsumfang, der genaue Ablauf des Beratungsprozesses und das Honorarmodell ausführlich erläutert. Grundsätzlich handelt es sich bei Estate Planning um eine honorarpflichtige Beratungsdienstleistung; die Vergütungsregelungen variieren im Einzelfall von Pauschalpreisen bis zu aufwandsbezogenen Honoraren.

Für die Erbschafts- und Nachfolgeplanung spielen die bereits bestehenden erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Mandanten eine zentrale Rolle. Oberstes Ziel der Analyse und unserer Empfehlungen ist es, die notwendigen Voraussetzungen für eine angemessene finanzielle Versorgung und eine umfassende Nachfolgeregelung des Mandanten und seiner Angehörigen zu schaffen. Um eine für unseren Mandanten optimale Lösung zu garantieren, arbeitet der Estate Planner während des gesamten Prozesses eng mit den übrigen Beratern (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar) des Kunden zusammen.

Ablauf des Beratungsprozesses: Wie funktioniert Estate Planning?

  1. Ermittlung der persönlichen Ziele und Wünsche: Im Rahmen einer ersten Datenaufnahme bzw. eines Kurz-Checks, an dem häufig auch der Steuerberater des Mandanten teilnimmt, wird der individuelle Planungsbedarf festgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt.
  1. Zusammenstellung der persönlichen Daten: Anhand eines ersten Überblicks über die aktuelle Vermögenssituation  verständigen sich Mandant und Estate Planner über die genauen Ziele der Beratung.
  1. Kritische Analyse des Ist-Zustandes
  1. Vorbereitung der Strategien und Ausarbeitung eines Vermögensnachfolgeplanes
  2. Strategiegespräch: Den für den Mandanten wichtigsten Teil der Beratung bilden die Präsentation der Analyse und Handlungsempfehlungen. Dabei werden die Nachfolgestrategien vorgestellt und alle Lösungsvorschläge ausführlich erläutert. Enthalten sind – auf Wunsch des Mandanten – auch konkrete Vorschläge zur Umsetzung.
  1. Umsetzung der Empfehlungen: Der Zeitrahmen für die Beratung ist abhängig vom Aufwand, liegt in den meisten Fällen aber zwischen ein und drei Monaten.
  1. Regelmäßiger Abgleich: Zur Beratung gehört auch der regelmäßige Abgleich mit den Zielen und Wünschen des Mandanten sowie die Berücksichtigung von Veränderungen im familiären, finanziellen, rechtlichen oder steuerlichen Umfeld.

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